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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2005 - L 8 AS 121/05 ER   

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https://dejure.org/2005,99168
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2005 - L 8 AS 121/05 ER (https://dejure.org/2005,99168)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.12.2005 - L 8 AS 121/05 ER (https://dejure.org/2005,99168)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - L 8 AS 121/05 ER (https://dejure.org/2005,99168)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 8 AS 51/05

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes zur Bestreitung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2005 - L 8 AS 121/05
    Zur Ermittlung der Hilfebedürftigkeit der Anspruchsberechtigten ist ausschließlich auf die Regelung in § 9 SGB II zurückzugreifen (vgl Beschluss des Senats vom 12. Mai 2005, Az.: L 8 AS 51/05 ER).

    Eine erweiternde Auslegung dahingehend, dass ein vollständiger Einsatz von Einkommen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft für fremde Kinder in der Bedarfsgemeinschaft gewollt war, ist mangels eines in diesem Sinne objektivierbaren gesetzgeberischen Willens nicht möglich (vgl Beschluss des Senats vom 12. Mai 2005, aaO).

  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2005 - L 8 AS 121/05
    Sie ist nach wie vor unter Bezugnahme auf den Beschluss des SG Düsseldorf vom 16. Februar 2005 - S 35 SO 28/05 ER - der Meinung, dass § 7 Abs. 3 Nr. 3b SGB II gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstößt.

    Wie das SG zutreffend ausgeführt hat, ergibt sich ein Anspruch der Antragstellerin zu 1. auf Leistungen nach dem SGB II nicht aus den vom SG Düsseldorf in dem Verfahren S 35 SO 28/05 ER genannten Gründen ist der Beschluss mittlerweile ohnehin aufgehoben durch LSG Nordrhein-Westfalen vom 21. Mai 2005 - L 9 B 6/05 ER -.

  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnungsfürsorge - Darlehen zur Abdeckung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2005 - L 8 AS 121/05
    Tilgungskosten zählen nach der überwiegend in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenden Auffassung, die vom erkennenden Senat jedenfalls im einstweiligen Rechtsschutz nicht infrage gestellt wird, nicht zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, da sie der Vermögensbildung dienen (BVerwG 48, 182, 185).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2005 - L 8 AS 131/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2005 - L 8 AS 121/05
    Der Senat teilt in ständiger Rechtsprechung (vgl zB Beschluss des Senats vom 20. September 2005 - L 8 AS 131/05 ER) nicht die Auffassung des SG Düsseldorf, dass eine Berücksichtigung von Einkommen des eheähnlichen Partners bei heterosexuellen nicht verheirateten Partnern, nicht aber bei homosexuellen nicht verheirateten Partnern, gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstößt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2005 - L 8 AS 71/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Gewährung eines befristeten Zuschlags nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2005 - L 8 AS 121/05
    Denn der befristete Zuschlag nach dem Bezug von Alg ist gemäß § 24 SGB II Bestandteil der Leistung Alg II und daher dem Grundbedarf zuzurechnen (vgl Beschluss des Senats vom 5. Juli 2005 - L 8 AS 71/05 ER - mwN).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2003 - 4 ME 303/03

    Verwertung einer im Ausland gelegenen Eigentumswohnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2005 - L 8 AS 121/05
    Der Senat folgt daher nicht der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg, welches in ständiger Praxis in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den zuständigen Sozialhilfeträger zur vorläufigen Gewährung von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt frühestens ab dem 1. des Monats verpflichtet hat, in welchem die Entscheidung in der Sache erging (vgl dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Juli 2003, Az.: 4 ME 303/03, FEVS 55, 363).
  • SG Oldenburg, 03.03.2006 - S 47 AS 106/06
    Aus dieser Zuordnung ist keine weitere Schlussfolgerung für die Frage zu ziehen, "wer für wen einstehen muss." Zur Ermittlung der Hilfebedürftigkeit der Anspruchsberechtigten ist ausschließlich auf die Regelung in § 9 SGB II zurück zu greifen (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 8. Dezember 2005, AZ: L 8 AS 121/05 ER, Beschluss vom 12. Mai 2005, AZ: L 8 AS 51/05 ER).

    Eine erweiternde Auslegung dahingehend, dass ein vollständiger Einsatz von Einkommen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft für fremde Kinder in der Bedarfsgemeinschaft gewollt war, ist mangels eines in diesem Sinne objektivierbaren gesetzgeberischen Willens nicht möglich (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 8. Dezember 2005, a. a. O.).

  • SG Osnabrück, 24.10.2006 - S 23 AS 652/06
    Da die Antragsteller Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen, die sich an dem E-xistenzminimun orientieren, und ihnen ohnehin weitere nicht berücksichtigungsfähige Kosten für die Tilgung entstehen (vgl. zur Nichtberücksichtigungsfähigkeit der Tilgungs-anteile zur Rückzahlung der Darlehen, da sie der Vermögensbildung dienen, Beschluss des LSG NSB vom 08.12.2005 - Az.: L 8 AS 121/05 ER), ist ihnen nicht zuzumuten, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten - zumal sich die Problematik im folgen-den Bewilligungsabschnitt weiter fortsetzt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2006 - L 8 B 275/06
    Der Senat hat auch keinen Anlass, an der Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 2 Nr. 3 a bb ALG II-V aF zu zweifeln (vgl Urteile des Senats vom 23. März 2006 - L 8 AS 428/05 und vom 24. August 2006 - L 8 AS 298/05 - Beschlüsse des Senats vom 20. September 2005 - L 8 AS 131/05 ER -, 8. Dezember 2005 - L 8 AS 121/05 ER - und vom 11. Januar 2006 - L 8 AS 241/05 ER - zu § 3 Nr. 2 Alg II-V aF und der Berechnung des Freibetrages vgl auch Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Januar 2006 - L 7 AS 770/05 ER - Rn 38).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2009 - L 13 B 172/07
    Auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat keinen Anlass gesehen, an der Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 2 Alg II-V zu zweifeln (Beschluss vom 22. Dezember 2006 - Az.: L 8 B 275/06 AS; Urteile vom 23. März 2006 - Az.: L 8 AS 428/05 und vom 24. August 2006 - Az.: L 8 AS 298/05 - Beschlüsse vom 20. September 2005 - Az.: L 8 AS 131/05 ER -, 8. Dezember 2005 - Az.: L 8 AS 121/05 ER - und vom 11. Januar 2006 - Az.: L 8 AS 241/05 ER).
  • SG Hildesheim, 02.10.2006 - S 43 AS 734/06
    Dieser Zu-schlag könnte ihm auch nach der Rechtslage ab dem 1. August 2006 zustehen (vgl. zur Akzessorietät des Zuschlags zum Leistungsbezug: LSG Niedersachsen-Bremen, Be-schluss vom 5. Juli 2005, Az.: L 8 AS 71/05 ER; Beschluss vom 8. Dezember 2005, Az.: L 8 AS 121/05 ER; SG Hildesheim, Urteil vom 21. Juli 2006, Az.: S 43 AS 74/05; so auch Brünner, in: LPK - SGB II, 2005, § 24 Rn. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 127/05
    Soweit dies für mögliche weitere Leistungszeiträume relevant werden sollte, weist der Senat vorsorglich auf seine den Beteiligten bekannte Rechtsauffassung (ua Beschluss vom 8. Dezember 2005 - L 8 AS 121/05 ER ) hin, die auch von den anderen für Verfahren aus dem Bereich des SGB II zuständigen Senaten des LSG geteilt wird.
  • SG Hildesheim, 21.07.2006 - S 43 AS 74/05
    Insofern schließt sich die erkennende Kammer der Rechtsprechung des Lan-dessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 5. Juli 2005, Az.: L 8 AS 71/05 ER; Beschluss vom 8. Dezember 2005, Az.: L 8 AS 121/05 ER) an.
  • SG Oldenburg, 17.09.2007 - S 49 AS 742/06
    Gleiches gilt für die Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Rechtsschutzversicherung (ablehnend Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.12.2005 - Az.: L 8 AS 121/05 ER).
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